Auf dieser Seite finden Sie Hintergrundinformationen und Einzelheiten zu den gegen Prof. Sucharit Bhakdi erhobenen Vorwürfen im Zusammenhang mit zwei öffentlichen Äußerungen, die er im April und September 2021 abgegeben hat.
Zuletzt aktualisiert am 8. Mai 2023.
Haftungsausschluss: Im Folgenden werden die Fakten im Fall von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi nach bestem Wissen und Gewissen aufgeführt.
Bei Fragen oder Anfragen senden Sie bitte eine E-Mail (nach Möglichkeit auf Englisch) an taylorhudak@protonmail.com.
1. Kurzer Hintergrund
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi wurde von der Vorinstanz in Plön, Deutschland, wie folgt angeklagt:
- gemeinschaftlich handelnd in einer Weise, die geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine religiöse Gruppe zum Hass aufgestachelt und die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen zu haben, dass er diese religiöse Gruppe beschimpfte und böswillig verächtlich machte und
- eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in Paragraph 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich verharmlost zu haben.
Die beiden Anklagepunkte beruhen auf Aussagen, die bei zwei unterschiedlichen Gelegenheiten abgegeben wurden: die erste an einem unbekannten Datum im April 2021 und die zweite am 24. September 2021.
1.1. Aussagen vom April 2021
Die umstrittenen Aussagen wurden in einem Videointerview gemacht, das Prof. Bhakdi Herrn Kai Stuht in seinem Haus in Deutschland, gab. Das Interview wurde Anfang Juli 2021 über Kai Stuht auf mehreren Plattformen veröffentlicht (siehe Zeitleiste unten). Das Interview trägt den Titel “Die Impfung! Die Hölle auf Erden! Professor Bhakdi” Die folgenden Aussagen von Prof. Dr. Bhakdi aus diesem Interview werden in der Anklageschrift ausdrücklich angesprochen und scheinen Gegenstand der ersten Strafanzeige zu sein:
“schneller als der Blitz” auch um die Deutschen geschehen sein könnte. Eine Flucht aus dem Land sei dann nicht mehr möglich, so wie auch in Israel keine Flucht mehr möglich sei, da die Grenzen „zu“ seien. Der Angeschuldigte führte weiter aus, däss er mal von einem Amerikaner gefragt worden sei, was er zu Israel zu sagen habe, woraufhin er gesagt habe, dass er das Volk der Israelis mehr bewundert habe als irgendein andares Volk auf der Welt. Er sei ein Judenbewunderer gewesen. Die größten Geister seien Juden gewesen. Er sei jüdischen Musikern nachgereist, um eine Unterschrift von ihnen zu bekommen. Im weiteren Verlauf äußerte der Angeschuldigte sich im Einzelnen wie folgt:
“Ich habe sie verehrt. Und jetzt machen sie das. Die, das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war und haben ihr Land gefunden. Haben ihr eigenes Land verwandelt in etwas, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. So unfassbar. Und dann habe ich den Amerikanern gesagt, das ist das Schlimme an den Juden. Sie lernen gut. Es gibt kein Volk das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt. Und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt „living hell”, die lebende Hölle. Und ich habe den Amerikanern gesagt, und wenn ihr nicht aufpasst, wird Amerika auch die lebende Hölle sein und ich sag Euch jetzt, Euer Land wird verwandelt in die lebende Hölle, wenn Ihr nicht bald aufsteht.”
1.2. Aussagen während einer Wahlkampfveranstaltung am 24. September 2021
Prof. Dr. Bhakdi sprach um 17 Uhr bei einer Wahlkampfveranstaltung auf dem Kieler Rathausplatz. bis ca. 19 Uhr. Es waren ca. 200 Personen anwesend. Der folgende Auszug aus der Rede von Prof. Bhakdi bei der Wahlkampfveranstaltung wird in der Anklageschrift erwähnt und scheint Gegenstand der zweiten Strafanzeige zu sein:
“Es ist allen Wissenden klar, dass mit der formalen Zulassung der Impfstoffe der erste Meilenstein der Agenda erreicht ist und das Rennen ums Erreichen des Endziels eröffnet wird. Dieses Endziel ist die Erschaffung der neuen Realität und beinhaltet nichts anderes als den zweiten Holocaust. Die Abschaffung der Menschheit in der jetzigen Ausprägung.”
2. Zeitleiste
April 2021: Prof. Bhakdi gibt Herrn Kai Stuht in seinem Haus in Deutschland ein Videointerview (letzteres mit dem Titel “Die Impfung! Die Hölle auf Erden! Professor Bhakdi”), in dem er Aussagen macht, die die Quelle von sind Der Strafvorwurf (1) Volksverhetzung.
Mai 2021: Interview von Prof. Bhakdi mit Kai Stuht mit dem Titel “Die Impfung! Die Hölle auf Erden! Professor Bhakdi” wird in Auszügen veröffentlicht. (Es ist nicht bekannt, wo und von wem es veröffentlicht wurde.)
Vom 3. Juli 2021 bis heute: Das Interview “Die Impfung! Die Hölle auf Erden! Professor Bhakdi” ist über den Odysee-Kanal von Kla.TV für alle Internetnutzer frei verfügbar.
7. und 8. Juli 2021: Das vollständige Interview mit dem Titel “Die Impfung! Die Hölle auf Erden! Professor Bhakdi” wird im Internet im Videoformat auf PeerTube, Odysee und der Website von Herrn Stuht veröffentlicht.
9. Juli 2021: Das Interview mit dem Titel “Die Impfung! Die Hölle auf Erden! Professor Bhakdi” wird auf dem Telegram-Kanal von Kai Stuht veröffentlicht
Vom 9. Juli 2021 bis 14. Dezember 2021: Das Interview “Die Impfung! Die Hölle auf Erden! Professor Bhakdi” ist für alle Internetnutzer auf der Telegram-Plattform über den Telegram-Kanal Kai Stuht frei verfügbar und erhielt 37.900 Aufrufe.
13. Juli 2021: Eine kürzere Version des Interviews “Die Impfung! Die Hölle auf Erden! Professor Bhakdi” wird auf Twitter veröffentlicht, das die in Abschnitt 1.1 zitierte Aussage enthält. Das Video kann unter archive.org abgerufen werden.
14. Juli 2021: Dr. Elio Adler, Vorsitzender des zivilgesellschaftlichen Vereins Die Wertinitiative e.V., erstattet um 11:13 Uhr über das Onlineportal der Berliner Polizei Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Prof. Bhakdi und verweist auf das Interview mit dem Titel “Die Impfung! Die Hölle auf Erden! Professor Bhakdi”, veröffentlicht auf der Website von Kai Stuht, wobei er behauptet, dass es antisemitische Inhalte enthalte. In den Polizeiunterlagen wird erwähnt, dass das Interview nicht mehr auf der Website verfügbar ist. Dr. Adler gibt jedoch an, dass eine zusammengefasste Version des Interviews auf Twitter hier verfügbar ist: https://twitter.com/AnsarBerlin/status/1415052707065380867.
14.Juli 2021: Herr Klaus Baumann erstattet um 16:45 Uhr über das Online-Portal des Landeskriminalamtes Niedersachsen Strafanzeige gegen Prof. Bhakdi. Herr Baumann verweist auf einen Twitter-Beitrag, der einen Videoausschnitt von Prof. Bhakdi aus einem Interview mit dem Titel “Die Impfung! Die Hölle auf Erden! Professor Bhakdi” enthält. In einer Empfangsbestätigung der Anzeige heißt es, dass das Landeskriminalamt Niedersachsen mit der Bearbeitung der Anzeige beauftragt wurde. Der Beschwerdetext lautet wie folgt:
Prof. Bhakdi hat bei KenFM ein Interview gegeben *Anmerkung der Redaktion: Das ist falsch – das Interview wurde Kai Stuht gegeben*. Auszüge daraus stehen als Video in folgendem Tweet: https://twitter.com/AnsarBerlin/status/1415052707065380867 [Konto ab Mai 2023 gesperrt] Er äußert sich dort über Israel und di eJuden. Mit der Behauptung: “Das Volk, das geflüchtet ist, aus diesem Land – aus diesem Land, wo das Erzö war und haben ihr Land gefunden; haben ihr eigenes Land verwandelt in Etwas, was noch schlimmer ist, als Deutschland war.” Hat er die Impfungen in Israel als schlimmer bezeichnet als den Holocaust und damit den Holocaust relativiert, was eine strafbare Volksverhetzung ist. Auch seine Nachsätze unterstreichen diesen Kontext, wo er von “sie haben das Böse jetzt gelernt und umgesetzt” und Israel als lebende Hölle” faselt.
14. Juli 2021: Herr Sigmount Königsberg, Beauftragter gegen Antisemitismus der Jüdischen Gemeinde Berlin, reicht beim Beauftragten gegen Antisemitismus der Generalstaatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Prof. Bhakdi ein. Die Beschwerde wird per E-Mail an Herrn Hartmann Hild um 10:46 Uhr eingereicht. Der Beschwerdetext lautet wie folgt:
Sehr geehrter Herr Hild,
Hiermit stelle ich Strafanzeige und Strafantrag gegen
Prof. Dr.med. Sucharit Bhakdi
Anschrift unbekannt, der von ihm geleitete Verein “Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.”
Führt ihn im Impressum unter folgender Anschrift (= Vereinsanschrift)
c/o Wittgasse 9, 94032 Passau – zur Aufwiegelung der Massen, wie in diesem Videosegment zu sehen ist: https://twitter.com/AnsarBerlin/status1415052707065380867 [Konto seit Mai 2023 gesperrt], das Teil dieses Videos ist: https://www.youtube.com/watch?v=VXmdefs3ct.
14. Juli 2021: Der Oberstaatsanwalt von Berlin, Herr Hartmann Hild, benachrichtigt Staatsanwalt Johannes Ploog um 11:17 Uhr per E-Mail über die Beschwerde von Herrn Sigmount Königsberg gegen Prof. Bhakdi.
26.Juli 2021: Unter Berufung auf die am 14.07.2021 von S. Königsberg eingelegte Beschwerde weist die Staatsanwaltschaft Berlin weist die zuständige Polizeibehörde an, Ermittlungen aufzunehmen, das beanstandete Video zu sichern, auszuwerten und ggf , den Namen des Angeklagten näher zu benennen, und seine Wohnadresse in Erfahrung zu bringen.
25. August 2021: Die Gruppe „We for Humanity“, ein Zusammenschluss von Holocaust-Überlebenden, ihren Angehörigen und Freunden, schreibt einen offenen Brief, in dem sie die Impfkampagne mit dem Holocaust vergleicht. Dieses Schreiben richtet sich an die Gesundheitsbehörden der EU, des Vereinigten Königreichs, Australiens, Neuseelands und Kanadas. Das Dokument wird am 31. Mai 2022 dem Gericht Plön zur Beweisaufnahme vorgelegt.
24. September 2021: Prof. Dr. Bhakdi veranstaltet um 17 Uhr eine Wahlkampfveranstaltung auf dem Rathausplatz in Kiel. bis etwa 19 Uhr, in dem er Aussagen macht, die Anlass für den zweiten Strafvorwurf der „ eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus“ sind (siehe Abschnitt 1.2).
26. September 2021: Prof. Bhakdi kandidiert für die Basisdemokratische Partei Deutschlands im 20. Deutschen Bundestag.
1. November 2021: Die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Kiel veröffentlicht in einem internen Vermerk die Entscheidung, das Verfahren mangels Begründetheit einzustellen.
1. November 2021: Staatsanwalt am Landgericht Kiel, Lorenz Frahm, teilt dem Beschwerdeführer Herrn Sigmount Königsberg aus Berlin mit, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Prof. Bhakdi (Az. 590 Js 53609/21) eingestellt habe, „ gemäß 8 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da nach den durchgeführten Ermittlungen ein Verfahrenshindernis vorliegt“ Darüber hinaus heißt es: „ Die Äußerungen in dem besagten Video überschreiten noch nicht die Schwelle zu einer gemäß Paragraph 130 StGB verfolgbaren Straftat.“
Zur Zulässigkeit der Strafanzeige siehe auch die Stellungnahme von Prof. Bhakdis vorherigem Anwalt Sascha Böttner.
11. November 2021: Die Kieler Landgerichtsanwalt Frahm übermittelte entsprechende Mitteilungen an den Beschwerdeführer Dr. Elio Adler.
12. November 2021: Kieler Landgerichtsanwalt Frahm hatte entsprechende Bescheide an den Beschwerdeführer Klaus Baumann geschickt. In dieser Mitteilung heißt es außerdem: „Das Verfahren unter dem Aktenzeichen 590 Js 53609/21 ist gemäß § 170 Abs. 1 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.“
19. November 2021: Die Staatsanwaltschaft Kiel gibt eine ausführliche Begründung für die Entscheidung zur Aussetzung des Verfahrens ab. Offenbar war der Brief an den Generalstaatsanwalt des Landes gerichtet. Es wird angordnet, den Fall 590 Js 55639/21 als Nebenakte in das vorliegende Verfahren aufzunehmen.
19. November 2021: Dr. Elio Adler teilt Staatsanwalt Frahm mit, dass er gegen die Einstellungsentscheidung Berufung einlegen werde und eine ausführliche Begründung folgen werde.
24. November 2021: Herr Sigmount Königsberg reicht gegen die Einstellung des Verfahrens der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel gegen Prof. Bhakdi bei der Oberstaatsanwaltschaft Schleswig mit zwei Seiten Begründung Beschwerde ein.
24. November 2021: Die Oberstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein teilt Herrn Dr. Elio Adler mit, dass sie beschlossen habe, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kiel wieder aufzunehmen und dass sie das Verfahren gegen Prof. Bhakdi gemäß § 24 übernommen habe. § 145 Abs. 1 GVG.
24. November 2021: Die Generalstaatsanwaltschaft teilt Herrn Sigmount Königsberg ihre Entscheidung mit, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kiel wieder aufzunehmen und das Verfahren gegen Prof. Bhakdi gemäß § 145 Abs. 1 GVG zu übernehmen.
29. November 2021: Die Generalstaatsanwaltschaft gibt eine Pressemitteilung heraus, der zufolge die Generalstaatsanwaltschaft am 19.11.2021 aufgrund einer Beschwerde eines Beschwerdeführers die Akten bei der Staatsanwaltschaft Kiel angefordert hat. Darüber hinaus heißt es in der Pressemitteilung, dass der Generalstaatsanwalt daraufhin beschlossen habe, das Verfahren zu übernehmen, da es wichtig sei, antisemitische Straftaten konsequent zu verfolgen.
1. Dezember 2021: Die Oberstaatsanwaltschaft teilt Herrn Klaus Baumann ihre Entscheidung mit, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kiel wieder aufzunehmen und das Verfahren gegen Prof. Bhakdi gemäß § 145 Abs. 1 GVG zu übernehmen. Der Brief ist von der Oberstaatsanwältin Füssinger unterzeichnet.
1. Dezember 2021: Die Oberstaatsanwältin des Landes Schleswig-Holstein, Silke Füssinger, richtet ein Schreiben an die Landeskriminalpolizei in Kiel mit der Bitte um weitere Ermittlungen, insbesondere, welche Medien bzw. wer das Video verbreitet hat und wie es weiterhin verbreitet wird und ob dies der Fall ist Auch sie unterstützten und begünstigten die Aufstachelung zum Hass. In dem Schreiben heißt es, dass den Angeklagten Prof. Dr. Bhakdi und Kai Stuht das Recht auf rechtliches Gehör zugestanden wird.
14. Dezember 2021: Die Landeskriminalpolizeiinspektion Kiel, Prüfstelle 2, erstellt im Auftrag der Oberstaatsanwaltschaft des Landes eine Liste der Medien und Accounts, die das betreffende Video auf verschiedenen Social-Media-Plattformen geteilt haben.
3. Januar 2022: Herr Sebastian Willing erstattet um 20:14 Uhr per E-Mail Anzeige bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel. Herr Willing behauptet, dass Prof. Bhakdi das Verbrechen der Verharmlosung/Verharmlosung des Holocaust begangen habe, indem er während einer Rede bei einer Wahlkampfveranstaltung in Kiel am 24. September 2021 die COVID-19-Impfkampagne mit dem Holocaust verglich, und fordert sie auf, dies zu untersuchen. Herr Willing zitiert einen Twitter-Beitrag mit einem Videoausschnitt der Rede. Der Beschwerdetext lautet wie folgt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gem. § 160 I StPO nehmen Sie bitte mit dieser Email zur Kenntnis, dass Herr Sucharit Bhakdi sehr wahrscheinlich einen strafbaren Verstoß gegen § 130 III StGB begangen.
Herr Bhakdi äußert sich öffentlich zum Holocaust wie folgt:
“Mit der Zulassung der Impfstoffe den ersten Meilenstein der Agenda erreicht ist und das Rennen um das Erreichen des Endziels eröffnet wird.
Dieses Endziel ist die Erschaffung der neuen Realität und beinhaltet nichts anderes als den zweiten Holocaust.”
In dem er die – nachweislich ungefährliche – Impfung gegen das Corona-Virus mit dem Holocaust auf eine Stufe stellt, verharmlost er den Völkermord der Nationalsozialisten im 3. Reich und erfüllt damit die Tatbestandsmerkmale des § 130 III StGB.
Die Originalaussage finden Sie hier:
https://x.com/humbughund/status/1478061571339341831
und in der Anlage dieser Email.
Da Sie jetzt Kenntnis von der begangenen Straftat erlangt haben, bitte ich Sie um die Aufnahme von Ermittlungen.
Ich selbst bin nicht weiter mit der Vorgang verbunden, und möchte lediglich, dass Herrn Bhakdi zur Rechenschaft für seine Aussage gezogen wird. Daher bitte ich Sie, diese Information als Anlass für Ermittlungen zu nehmen, aber meinen Namen nicht in die Akte aufzunehmen
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Willing
27. Januar 2022: Silke Füssinger von der Staatsanwaltschaft Schleswig-Holstein fordert die Landeskriminalpolizei auf, die Vorwürfe des Beschwerdeführers Herrn Willing weiter zu untersuchen. Insbesondere fordert Staatsanwalt Füssinger, dass das Video offiziell abgerufen und gesichert wird und dass die Umstände der Aussagen von Prof. Bhakdi (wann, wo, Größe des Publikums) geklärt werden. Prof. Dr. Bhakdi ist zu hören. Die Vorwürfe lauten Volksverhetzung und Verharmlosung des Holocaust.
2. Februar 2022: Die Landespolizei verständigt (über Beamten Torsten Neubert) Prof. Bhakdis damaligen Anwalt Sascha Böttner und informiert ihn über neue Vorwürfe im Fall Herr Willing. Die Polizei fragt Herrn Böttner, ob er bereit sei, Prof. Bhakdi auch gegen diese Vorwürfe zu verteidigen. In dem Schreiben wird auch um eine Vollmacht gebeten. Prof. Bhakdi ist derzeit nicht über die Vorwürfe informiert.
9. Februar 2022: Herr Joshua Vogel, von LIDA-SH, (siehe: https://www.report-antisemitism.de/lida-sh/) sendet eine E-Mail mit dem Betreff „Erstes Vernetzungstreffen mit LIDA-SH“ an Oberstaatsanwalt Füssinger und bedankte sich für „den produktiven Austausch gestern.“ Die E-Mail enthält drei Links:
- die Videoaufzeichnung der Rede von Prof. Bhakdi am 24. September 2021 auf https://twitter.com/Tzerberus1/status/1441790013268660230 und https://twitter.com/Tzerberus1/status/1441790180277428230,
- Der Brief, aus dem die Passagen entnommen wurden, kann unter https://transition-news.org/stoppt-den-covid-holocaust-offener-brief-konzentrationslager- uberlebender eingesehen werden,
- das Video auf der Youtube-Plattform https://www.youtube.com/watch?v=abhDm0OBODt8 [ab Mai 2023 nicht mehr verfügbar].
Laut der Website LIDA-SH ist „ die unabhängige Meldestelle für Antisemitismus in Schleswig-Holstein“.
14. Februar 2022: Oberstaatsanwältin Füssinger sendet über Torsten Neubert eine E-Mail an die Landespolizei, in der sie auf ein Telefongespräch zwischen ihm und ihr verweist. In der E-Mail leitete sie die vorherige E-Mail weiter, die ihr Herr Joshua Vogel von LIDA-SH am 9. Februar 2022 zugesandt hatte und die drei Links mit Auszügen aus der Rede von Prof. Bhakdi vom 24. September 2021 in Kiel enthält (siehe Eintrag oben).
8. April 2022: Rechtsanwalt Sascha Böttner stellt bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein einen Antrag auf Abweisung der Klagen von Herrn Dr. Elio Adler und Herrn Sigmount Königsberg gegen die Suspendierungsbescheide der Staatsanwaltschaft Kiel vom 1. November , 2021 und 11. November 2021, Aktenzeichen 590 Js 53609/21/ Fallnr. 005 ABl. 9/21 (was sich auf das Interview bezieht, vgl. Abschnitt 1.1).
1. Mai 2022: Die Staatsanwaltschaft erlässt eine „Anweisung“, in der die Entscheidung des Staatsanwalts dargelegt wird, Anklage gegen Prof. Dr. Bhakdi zu erheben. Die beiden Verfahren (005 ABl. 1/22 – Rede und 005 ABl. 9/21 – Interview) sollen zu einer Anklage/Fall zusammengefasst werden. (Das Verfahren gegen Kai Stuht ist ein separates Verfahren und die Behörden wissen derzeit nicht, wo er sich befindet.)
1. Mai 2022: Staatsanwalt Füssinger fordert eine vollständige Kopie des Interviews von Prof. Bhakdi mit dem Titel “Die Impfung! Die Hölle auf Erden! Professor Bhakdi” mit Kai Stuht von der Polizei. Der Staatsanwalt bittet die Polizei, zu prüfen, ob die Aussagen von Prof. Bhakdi, die Gegenstand des Verfahrens sind, im Internet frei verfügbar sind (auch in Auszügen).
1. Mai 2022: Die Staatsanwaltschaft erklärt die Ermittlungen (005 ABl. 9/21) für abgeschlossen.
1. Mai 2022: Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein, Amtsgericht Plön, erhebt Anklage gegen Prof. Bhakdi. Fall Nr. ABl. 9/21.
9. Mai 2022: Prof. Bhakdi übermittelt Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft, dass Rechtsanwalt Wilfried Schmitz seine Vollmacht besitzt und sein Anwalt ist.
10. Mai 2022: Rechtsanwalt Sascha Böttner teilt der Oberstaatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft mit, dass er Prof. Bhakdi nicht mehr vertritt.
25. Mai 2022: Verteidiger Wilfried Schmitz übergibt die erste Verteidigungsschrift an das Amtsgericht Plön. Schmitz beantragt die Einstellung des Verfahrens unter Berufung auf die Entscheidung des Landgerichts Kiel, den Fall nicht zu verhandeln
29. Mai 2022: Prof. Bhakdi erteilt Vollmacht an Rechtsanwalt Martin Schwab. Rechtsanwalt Martin Schwab ist nun der federführende Anwalt des Falles.
31. Mai 2022: Verteidiger Martin Schwab (Rechtsanwalt) richtet ein Schreiben an das Amtsgericht Plön, in dem er erklärt, dass er die Verteidigung von Prof. Bhakdi (neben Schmitz) übernommen hat und die Beauftragung weiterer Rechtsanwälte durch Prof. Bhakdi hiervon unberührt bleiben. In dem Brief beantragt Schwab die Einstellung des Verfahrens. Lediglich auf den ersten beiden Seiten wird auf die Anklage Bezug genommen; Der Rest des Dokuments befasst sich nur mit der Toxizität und den Skandalen rund um die Impfstoffe. Ab Seite 221 kehrt er zu den Vorwürfen gegen Sucharit zurück. Er verweist auf die unterstützenden Briefe der jüdischen Gemeinde und argumentiert energisch gegen den Vorwurf des Antisemitismus.
13. Juni 2022: Rechtsanwalt Schmitz sendet Brief an das Amtsgericht Plön und übermittelt darin einen Online-Artikel mit dem Titel „Ist Professor Bhakdi ein Volksverhetzer?“ zur Unterstützung seines früheren Dokuments (Memorandum of Defense), das am 25. Mai 2022 eingereicht wurde, um die Klage abzuweisen.
Unbekanntes Datum: Als Ersatz für Wilfried Schmitz wird Rechtsanwalt Tobias Weissenborn in den Fall einbezogen.
7. Oktober 2022: Prof. Bhakdi erhält einen Brief des Amtsgerichts Plön, in dem ihm mitgeteilt wird, dass der Fall am 24. März 2023 verhandelt wird.
Dezember 2022: Rechtsanwalt Sven Lausen aus Hamburg verstärkt das Anwaltsteam. Seit Mai 2021 besteht das Anwaltsteam aus drei Anwälten, darunter Martin Schwab als Hauptanwalt, Sven Lausen und Tobias Weissenborn.
23. Mai 2023: Die Gerichtsverhandlung von Prof. Bhakdi findet um 9:00 Uhr am Amtsgericht Plön, Deutschland, statt.